RAVEN Repair+ by BBS – ein Servicebereich der
BLACKBIRD SOLUTION GmbH, Gewerbering 28, 41372 Niederkrüchten
Stand: 04.10.2025
(B2B – nur für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB; keine Geltung gegenüber Verbrauchern)
Vorrang & Fremd-AGB: Individuelle Abreden in Textform gehen vor. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn BLACKBIRD SOLUTION GmbH („BLACKBIRD“) ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
1.1 Diese AGB regeln alle Reparatur-, Instandsetzungs-, Wartungs- sowie DGUV V3/UVV-Prüfleistungen und sonstigen Werk-/Dienstleistungen (zusammen „Leistungen“) von BLACKBIRD gegenüber gewerblichen Kunden/Verleihern („Auftraggeber“).
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Reparatur: Diagnose, Kostenvoranschlag (KVA), Instandsetzung, Funktions-/Sicherheitsprüfungen, Dokumentation.
2.2 DGUV/UVV-Prüfung: Elektrische Sicherheitsprüfung nach einschlägigen Regeln (u. a. DGUV Vorschrift 3, TRBS, DIN/VDE) inkl. Protokoll und Prüfkennzeichnung.
2.3 Herstellerunabhängig: Keine Werks-/Herstellergarantie; Original- oder gleichwertige Ersatzteile.
3. Vertragsschluss
3.1 Anmeldung via Formular/Portal/QR oder in Textform, inkl. Fehlerbild/Prüfumfang.
3.2 BLACKBIRD bestätigt Wareneingang und übermittelt ggf. KVA/Auftragsbestätigung. Erst die Freigabe des KVA oder eine explizite Beauftragung begründet den Reparaturvertrag.
3.3 BLACKBIRD kann Aufträge aus technischen/wirtschaftlichen/sicherheitsrelevanten Gründen ablehnen.
4. Einsendung, Transport, Gefahrübergang
4.1 Einsendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers (transportsichere/ESD-gerechte Verpackung).
4.2 Bei Abholung/Versand durch BLACKBIRD gelten die jeweiligen Logistikbedingungen.
4.3 Gefahrübergang beim Rückversand mit Übergabe an das Transportunternehmen.
5. Diagnose & Kostenvoranschlag (KVA) – Aktionsbedingungen
5.1 Nach Wareneingang Diagnose und Erstellung eines unverbindlichen KVA mit voraussichtlichen Arbeiten/Teilen/Preisen/Durchlaufzeit.
5.2 Aktion: Für Geräte mit Wareneingang bis 31.01.2026 ist der KVA kostenlos; Versandkosten trägt der Auftraggeber. Pro Gerät ein kostenloser KVA.
5.3 KVA-Preise sind Schätzpreise; Mehrkosten > 10 % werden zur Freigabe angezeigt.
6. Durchführung, Ersatzteile, Altteile
6.1 Reparaturen nach Stand der Technik; Teile ggf. neu, aufbereitet oder gebraucht, sofern gleichwertig.
6.2 Ausgebaute Teile gehen mangels anderer Vereinbarung in das Eigentum von BLACKBIRD über (fachgerechte Entsorgung). Rückgabe nur bei vorheriger Absprache.
7. DGUV/UVV-Prüfungen
7.1 Umfang: Sichtprüfung, Messungen, Funktions-/Sicherheitscheck gemäß Normen; Prüfprotokoll je Gerät/Charge.
7.2 Prüfplakette dokumentiert den Prüfzeitpunkt; sie ersetzt keine Anlagenabnahme.
7.3 Nicht prüfbare Geräte (z. B. beschädigt/manipuliert) werden dokumentiert und berechnet.
7.4 Serien-/Sammelprüfungen basieren auf vom Auftraggeber bereitgestellten Gerätelisten/IDs.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Vollständige/zutreffende Angaben zu Gerät, Zubehör, Vorreparaturen, Flüssigkeitsschäden.
8.2 Erforderliches Zubehör (Netzteile/Controller/Spezialkabel) beistellen.
8.3 Datensicherung/Presets vor Einsendung; BLACKBIRD haftet nicht für Datenverlust, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
8.4 Bei Ablehnung des KVA Weisung zur Rücksendung; andernfalls Einlagerung nach 14 Tagen (gegen Gebühr).
9. Preise, Zahlung, Verzug
9.1 Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt. und zuzüglich Versand/Logistik.
9.2 Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum oder wie individuell vereinbart (schriftlich).
9.3 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; BLACKBIRD kann weitere Leistungen zurückhalten.
10. Termine, Durchlaufzeiten, Express
10.1 Angegebene Zeiten sind Planwerte; abhängig von Diagnose, Teileverfügbarkeit, Auslastung.
10.2 Express kann gegen Zuschlag vereinbart werden.
11. Abnahme, Gewährleistung, Mängelanzeige
11.1 Abnahme durch Funktionsnachweis/Testprotokoll oder konkludent durch Inbetriebnahme.
11.2 Gewährleistung für Werkleistungen (Reparatur): 12 Monate ab Abnahme – beschränkt auf die konkret ausgeführte Reparatur/Teile, nicht auf das Gesamtgerät.
11.3 Offensichtliche Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel nach Entdeckung schriftlich rügen.
11.4 Vorrangig Nacherfüllung; bei Fehlschlagen Minderung oder Rücktritt bzgl. der betroffenen Leistung; Schadensersatz nur nach Ziff. 12.
12. Haftung
12.1 Unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit und nach Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Kardinalpflichtverletzung, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
12.3 Ausgeschlossen (soweit zulässig): entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).
12.4 Verpackungs-/Mitwirkungsmängel (Transportschäden) liegen in der Sphäre des Auftraggebers.
13. Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltung
13.1 Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BLACKBIRD.
13.2 BLACKBIRD hat ein Zurückbehaltungsrecht am eingesandten Gerät bis zur vollständigen Zahlung.
14. Aufbewahrung, Abholung, Verwertung
14.1 Abholung/Rückversand innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung.
14.2 Danach Lagergebühren nach angemessenem Satz.
14.3 Bleibt Abholung trotz Fristsetzung aus, ist BLACKBIRD berechtigt, das Gerät zur Forderungsbefriedigung zu verwerten; Überschuss wird ausgekehrt.
15. Leih-/Austauschgeräte (optional)
15.1 Für bereitgestellte Leihgeräte gelten gesonderte Mietbedingungen.
15.2 Auftraggeber haftet für Verlust/Beschädigung/unsachgemäße Nutzung; Rückgabe im gelieferten Zustand (abzgl. üblicher Abnutzung).
16. Datenschutz & Vertraulichkeit
16.1 Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß geltendem Recht; Details: www.blackbird-solution.com/datenschutz.
16.2 Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.
17. Subunternehmer, Abtretung, Aufrechnung
17.1 BLACKBIRD darf geeignete Subunternehmer/Fachbetriebe einsetzen.
17.2 Abtretungen gegen BLACKBIRD nur mit Zustimmung in Textform.
17.3 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
18. Export-/Sanktionshinweise & Entsorgung
18.1 Einhaltung von Export-/Zoll-/Sanktionsvorschriften liegt beim Auftraggeber.
18.2 Entsorgung von Altteilen/Elektronik gemäß gesetzlichen Vorgaben (z. B. ElektroG/WEEE); etwaige Gebühren werden ausgewiesen.
19. Höhere Gewalt
19.1 Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Streik, Epidemien, Lieferengpässe) befreien BLACKBIRD für Dauer und Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
20. Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.
20.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit zulässig – ist der Sitz von BLACKBIRD (Niederkrüchten).
20.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.
20.4 Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung oder – falls unzureichend – eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.